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   OLG Dresden, 24.07.2007 - 5 U 489/07   

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https://dejure.org/2007,4738
OLG Dresden, 24.07.2007 - 5 U 489/07 (https://dejure.org/2007,4738)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.07.2007 - 5 U 489/07 (https://dejure.org/2007,4738)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. Juli 2007 - 5 U 489/07 (https://dejure.org/2007,4738)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen die vertraglich vereinbarte Betriebspflicht eines Mieters bei Schließung eines von zwei vorher stets geöffneten Eingängen eines Ladens in einem Einkaufszentrum; Wirksamkeit der Vereinbarung einer Betriebspflicht des Mieters in Allgemeinen ...

  • Judicialis

    ZPO § 256

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Verstoß gegen vertragliche Betriebspflicht des "Ankermieters" eines Einkaufszentrums durch Schließung eines Ladenzugangs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schließung von Ladeneingang als Verstoß gegen Betriebspflicht?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Vertragsverstoß durch Schließung von Eingang in einem Einkaufszentrum

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Ladeneingang

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Umfang einer mietvertraglichen Betriebspflicht

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie viel Eingänge muss ein "Ankermieter" in einem Einkaufszentrum geöffnet halten? (IMR 2007, 390)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2008, 131
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.05.2007 - XII ZR 13/05

    Formularmäßige Vereinbarung von Öffnungszeiten von Ladengeschäften in

    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2007 - 5 U 489/07
    Die Betriebspflicht der Klägerin entfiele auch dann nicht, wenn § 8 d Satz 1 des Vertrages entgegen dem hierzu vom Senat in der Entscheidung vom 06.12.2005 eingenommenen Standpunkt wegen fehlender Transparenz gemäß § 307 Abs. 1 S. 2 BGB unwirksam sein sollte, wie der BGH im Urteil vom 16.05.2007 (XII ZR 13/05) bei einer wortidentischen Klausel angenommen hat.

    Das Transparenzgebot verpflichtet Verwender von AGB entsprechend den Grundsätzen von Treu und Glauben dazu, Rechte und Pflichten ihres Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen (BGH, Urteil vom 16.05.2007, XII ZR 13/05, Rn. 14).

  • BGH, 19.10.1999 - XI ZR 8/99

    Unwirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung eines Entgelts für die Bearbeitung

    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2007 - 5 U 489/07
    Dazu gehört insbesondere die präzise Beschreibung derjenigen Verpflichtungen des Mieters, die für ihn wirtschaftliche Nachteile und Belastungen zur Folge haben können (BGH NJW 2000, 651, 652).
  • BGH, 07.04.2004 - VIII ZR 146/03

    Umlagefähigkeit der Kosten einer Dachrinnenreinigung und sonstiger Betriebskosten

    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2007 - 5 U 489/07
    Daher kommt auch eine konkludente Änderung des Vertrages nach Maßgabe der Rechtsprechung des BGH bei der Abrechnung von nicht umgelegten Betriebskosten und deren wiederholter Begleichung durch den Mieter nicht in Betracht (vgl. BGH NZM 2006, 11; BGH NZM 2004, 418).
  • BGH, 02.11.2005 - VIII ZR 52/05

    Anforderungen an die Form einer Vereinbarung über den Umlegungsmaßstab von

    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2007 - 5 U 489/07
    Daher kommt auch eine konkludente Änderung des Vertrages nach Maßgabe der Rechtsprechung des BGH bei der Abrechnung von nicht umgelegten Betriebskosten und deren wiederholter Begleichung durch den Mieter nicht in Betracht (vgl. BGH NZM 2006, 11; BGH NZM 2004, 418).
  • BGH, 03.07.2002 - XII ZR 234/99

    Feststellungsinteresse für Klage auf Feststellung des Bestehens eines

    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2007 - 5 U 489/07
    Es geht um Pflichten der Klägerin aus dem Mietvertrag vom 27.09.1993 und damit um Rechtsbeziehungen aus einem Rechtsverhältnis (vgl. BGH NZM 2002, 786).
  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 21/99

    Kauf auf Probe; Feststellung eines Rechtsverhältnisses bei zukünftiger

    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2007 - 5 U 489/07
    Damit geht es um ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis (BGH NJW 2001, 3789, 3790).
  • LG Chemnitz, 16.02.2007 - 1 O 989/06
    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2007 - 5 U 489/07
    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 16.02.2007 zu Aktenzeichen 1 O 989/06 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Chemnitz abgeändert:.
  • OLG Koblenz, 27.06.2019 - 1 U 1471/18

    Präsenz-Apotheke muss auch präsent sein!

    Unter Betriebspflicht ist auf dem Gebiet der Gewerberaummiete die Verpflichtung des Mieters zu verstehen, die angemieteten Räume während festgelegter oder bestimmbarer Öffnungszeiten zu dem im Mietvertrag festgelegten Gebrauchszweck für das Publikum offen zu halten, persönlich oder mit Hilfe von Arbeitskräften zu betreiben und ein angemessenes Waren- und/oder Dienstleistungsangebot bereitzuhalten (vgl. OLG Dresden NZM 2008, 131; Jendrek, a.a.O.).
  • KG, 30.03.2015 - 8 U 43/14

    Gewerberaummietvertrag: Auslegung eines Mietvertrages zur Offenhaltung von Ein-

    Ob der Mieter sämtliche bei Vertragsbeginn vorhandenen Ein- und Ausgänge einer Ladenfläche offen halten muss, ist im Wege der Vertragsauslegung zu ermitteln (ebenso OLG Dresden, 24. Juli 2007, 5 U 489/07, NZM 2008, 131).(Rn.28).

    Die Entscheidung des Landgerichts entspreche auch der des OLG Dresden in NZM 2008, 131.

    Ohne Erfolg beruft sich die Beklagte auf die Entscheidung OLG Dresden NZM 2008, 131, mit der eine Klage des Vermieters gegen die Schließung eines von mehreren Eingängen durch den Mieter abgewiesen worden ist.

  • OLG Dresden, 15.07.2015 - 5 U 597/15

    Formularmäßige Vereinbarung einer Betriebspflicht in einem Gewerberaummietvertrag

    Die formularmäßige Vereinbarung einer Betriebspflicht in einem Gewerberaummietvertrag hält der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB stand (vgl. BGH, Urteil vom 03.03.2010, XII ZR 131/08, NZM 2010, 361; Senatsurteil vom 24.07.2007, 5 U 489/07, NZM 2008, 131).
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